Sozialpädagogische Familienhilfe
Gemeinsam wird es gelingen
- Indem wir im Familienalltag beraten und begleiten
- Indem wir in Erziehungsfragen zur Seite stehen
- Indem wir bei Trennung oder Scheidung die Familie stützen
- Indem wir Verständnis für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen fördern
- Indem wir helfen, den Alltag zu strukturieren und Aufgaben selbstständig zu lösen
Gut zu wissen
Die Bandbreite der Qualifikationen in unserem Team gewährleistet flexiblen persönlichkeitszentrierten, system- und lebensweltorientierten Beistand. Rund um die Uhr erreichbar. In Notfällen erreichen uns Eltern, Pflegeeltern und Angehörige über unsere 24-Stunden-Bereitschaft.
Rechtliche Grundlage: § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe. Diese Sozialpädagogische Familienhilfe muss über das zuständige Jugendamt beantragt werden.
Rechtliche Grundlage: Begleiteter Umgang SGB VIII § 18 Abs. 3 sowie das BGB § 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4.
Link zum Faltblatt Sozialpädagogische Familienhilfe