Rechtliche Situation
Die Aufnahme in eine der Wieland Wohngruppen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt. Den gesetzlichen Rahmen bilden SGB VIII, und zwar § 30 (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer), § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und § 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
Näheres siehe bei den jeweiligen Angeboten.